Jetzt Kontakt aufnehmen:   office@wts-werbetechnik.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WTS Werbetechnik Schlebes, 46399 Bocholt


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Herstellung, Lieferung und
Montage von Werbemitteln im Bereich der Werbetechnik sowie damit im Zusammenhang stehende
Leistungen und Lieferungen zwischen der WTS Werbetechnik Schlebes und ihren Kunden
(Unternehmer und Verbraucher).


2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung
zustande.


3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung, Lieferung und/oder Montage von Werbemitteln aller Art,
insbesondere Beklebungen, Werbeanlagen, Displays, Ständern und vergleichbaren Produkten.


4. Preise und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts
anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser individuell und schriftlich vereinbart wurde.

Bei umfangreicheren Projekten behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen entsprechend dem
Leistungsfortschritt zu verlangen.

Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.


5. Leistungsfristen
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart
wurden.

Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs, insbesondere durch
Witterungseinflüsse, Lieferprobleme oder Fremdgewerke, gehen nicht zu unseren Lasten.


6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für die Durchführung der Leistungen
rechtzeitig erfüllt sind.

Dies umfasst insbesondere:
• freien Zugang zum Montageort
• Bereitstellung von Strom und erforderlichen Hilfsmitteln
• geeignete Untergründe
• erforderliche Genehmigungen

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.


7. Abnahme
Nach Fertigstellung der Montageleistungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme vor Ort.

Hierüber wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches vom Kunden zu unterzeichnen ist.

Mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vermerkt sind.

Verweigert der Kunde die Unterzeichnung ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung dennoch
als abgenommen.

Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn:

• der Kunde die Leistung nutzt oder
• der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich
rügt.


8. Fremdgewerke und Baustellenbedingungen
Unsere Leistungen erfolgen häufig in Abstimmung mit anderen Gewerken oder Dienstleistern.

Für Verzögerungen, Behinderungen oder Mängel, die auf Leistungen Dritter zurückzuführen sind,
übernehmen wir keine Haftung.

Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin montagebereit ist.

Zusätzlicher Aufwand, Wartezeiten oder erneute Anfahrten aufgrund von Fremdgewerken oder
unzureichender Baustellenvorbereitung werden gesondert berechnet.


9. Lieferung und Gefahrübergang
Diese Regelung gilt ausschließlich für den Verkauf und die Lieferung von Waren, nicht für
Montageleistungen.

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl durch eigene Auslieferung oder durch beauftragte Dritte (z. B.
Speditionen).

Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware am Lieferort oder an den Transporteur auf
den Kunden über.

Bei Verbrauchern geht die Gefahr erst mit tatsächlicher Übergabe der Ware an den Kunden über.


10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.

Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen.

Wir nehmen diese Abtretung an.


11. Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.


12. Haftung
Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.


13. Kündigung / Rücktritt
Im Falle einer Kündigung durch den Kunden sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.


14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.


15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.

Für Unternehmer wird als Gerichtsstand Bocholt vereinbart.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.